Regeln, Sperrzone und Abstimmung

Das Feuerwerk um 0:20 Uhr

Zürichs Silvesterfeuerwerk startet nicht um Mitternacht, sondern um 0:20 Uhr. Zuerst läuten die Glocken der Stadtkirchen, dann stößt man um Mitternacht an, und zwanzig Minuten später gehen am Seebecken die Lichter aus. Rund 10.000 Raketen steigen von drei Schiffen auf dem See auf, das Feuerwerk dauert etwa eine Viertelstunde. Bezahlt wird es vom Hauptsponsor des Silvesterzaubers.

Das Grossmünster und die Altstadt an einem Winterabend
Kurz vor Mitternacht läuten die Glocken der Altstadtkirchen, auch die des Grossmünsters. Foto: Barbara Steinemann, CC BY-SA 4.0

Privates Feuerwerk in der Stadt

In der Stadt Zürich ist lärmendes Feuerwerk nur an zwei Terminen ohne Bewilligung erlaubt: in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar und am 1. August. So steht es in der Allgemeinen Polizeiverordnung. Dazu kommen drei Einschränkungen:

Achtung, Trockenheit: Seit dem 17. Juli 2026 gilt in der Stadt wegen Trockenheit ein Feuer- und Feuerwerksverbot „bis auf Weiteres“. Ob es an Silvester noch gilt, ist offen. Wir tragen es hier nach, sobald die Stadt entscheidet.

Im übrigen Kanton regeln die Gemeinden das Feuerwerk selbst. Rund 30 Gemeinden haben lautes Feuerwerk bereits verboten.

Die Feuerwerksinitiative

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk“ ab. Sie will Verkauf und Verwendung von Feuerwerk, das Lärm erzeugt, in der Verfassung verbieten. Leises Feuerwerk wie Vulkane, Bengalhölzer und Wunderkerzen bliebe erlaubt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Was hieße ein Ja für den Silvesterzauber? Nicht automatisch das Ende des Feuerwerks. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung können die Kantone Ausnahmen bewilligen, und der Silvesterzauber wäre dafür ein naheliegender Kandidat. Eine Garantie gibt es aber nicht, und bis eine neue Regel umgesetzt ist, vergeht Zeit. Wir aktualisieren diese Seite nach der Abstimmung.